Was ändert sich 2018 … ... bei den Steuern?

 
 
Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die 2018 kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen könnten für Steuerzahler interessant sein.


Teure Technik fürs Büro kauft man besser erst im neuen Jahr. Denn dann ändert sich eine wichtige Abschreibungsregel. Außerdem erhöhen sich einige Freibeträge, so dass unterm Strich ein bisschen mehr Geld herauskommen könnte.

Neue Einkommensgrenzen

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Steigende Löhne bedeuten normalerweise auch steigende Steuersätze. In
Verbindung mit der Inflation kann es sein, dass von der Lohnerhöhung nicht mehr viel übrig bleibt. Man spricht dann von der "kalten Progression". Um deren Effekte abzumildern, werden 2018 die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,65 Prozent angehoben.  


Freibeträge steigen

Der Grundfreibetrag bezeichnet das Existenzminimum, das vom Fiskus verschont bleibt. Aktuell liegt er bei einem zu versteuernden Einkommen von 8820 Euro. Im kommenden Jahr bleiben 9000 Euro steuerfrei. Verheiratete werden erst ab 18.000 Euro zur Kasse gebeten. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 72 Euro auf 4788 Euro pro Kind. 

Änderungen bei der Steuererklärung

Seit Januar 2017 gilt ein neues Steuergesetz, wirksam werden die Regelungen aber erst nach und nach. Neu ab dem Steuerjahr 2018: Wer eine Steuererklärung einreichen muss, kann sich damit mehr Zeit lassen. Die Abgabefrist verschiebt sich vom 31. Mai auf den 31. Juli. Für Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine endet die Deadline am 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres. Bei der Steuererklärung für 2017 gelten aber noch die alten Fristen. Außerdem ist es das letzte Mal, dass Belege eingereicht werden müssen. Ab 2018 wird die Belegabgabepflicht durch eine Vorhaltepflicht ersetzt. Rechnungen und andere Nachweise muss man im nächsten Jahr zwar immer noch sammeln, aber nur noch auf Nachfrage vorlegen.

Arbeitsmittel leichter absetzen

Nicht immer stellt der Arbeitgeber alles, was man für den Job braucht. Müssen Mitarbeiter etwa Fachliteratur, Arbeitskleidung, technische Geräte oder Büroausstattung selbst anschaffen, können sie dafür bisher bis zu 410 Euro sofort geltend machen. Teurere Güter müssen sie dagegen über mehrere Jahre hinweg abschreiben. Im nächsten Jahr steigt der Sofortabzug für geringwertige Güter auf 800 Euro an. Deshalb kann es sich lohnen, mit teureren Ausgaben noch etwas zu warten.

Neue Sachbezugswerte

Manche Firmen bezuschussen Kost und Logis ihrer Mitarbeiter. Sie geben Kantinengutscheine aus oder übernehmen die Restaurantrechnungen bei Auswärtstätigkeiten. Und in der Gastronomie ist das kostenlose Essen oft Teil des Arbeitslohns. Die Angestellten müssen das dann als geldwerten Vorteil versteuern, maßgebend sind dann allerdings nicht die tatsächlichen Summen, sondern sogenannte Sachbezugswerte. Im nächsten Jahr steigen diese Werte leicht an. Für ein Frühstück werden dann 1,73 Euro angesetzt, für Mittag- und Abendessen 3,23 Euro am Tag. Sponsert der Arbeitgeber auch die Unterkunft, setzt der Fiskus dafür 226 Euro an.

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