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Für viele junge Menschen beginnt jetzt die Ausbildung und damit der Start ins Berufsleben. Rechte und Pflichten regelt der Ausbildungsvertrag. Aber auch darüber hinaus gibt es einiges für Azubis zu beachten.
Für viele Jugendliche beginnt im September die Ausbildung. Beim Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung gilt es einiges zu beachten.
Für viele Jugendliche beginnt im September die Ausbildung. Beim Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung gilt es einiges zu beachten.
Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?
Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte der künftige Azubi sofort nachfragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden. Ist der Lehrling noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.
Was bedeutet die Probezeit?
In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten, sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten. Nach Ende der Probezeit kann das Unternehmen keine ordentliche Kündigung mehr aussprechen. Der Azubi kann dann nur noch fristlos und aus wichtigem Grund entlassen werden. Der Lehrling seinerseits kann nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.
Was verdienen Azubis?
Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Zwischen den Branchen gibt es aber deutliche Unterschiede. Besonders viel Geld gab es im Schnitt zum Beispiel für angehende Maurer, Beton- und Straßenbauer sowie Fliesenleger. Ganz anders sah es im Friseurgewerbe und bei Schornsteinfegern aus. Die Löhne steigen mit der Dauer der Lehrjahre und können im einzelnen Ausbildungsbetrieb von den Durchschnittswerten abweichen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?
Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.
Müssen Azubis Überstunden leisten?
Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen mindestens mit Freizeit ausgeglichen werden.
Müssen sich Azubis besonders versichern?
Im Gegensatz zu Schülern und Studenten unter 25 Jahren brauchen Lehrlinge eine eigene Krankenversicherung. Bis spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsstart müssen sie sich für eine Kasse entschieden haben. Eine private Haftpflichtversicherung ist in der ersten Ausbildung noch nicht nötig. Dann ist der Azubi in der Regel noch über die Familienpolice der Eltern versichert. Es ist allerdings möglich, dass der Versicherer ein Höchstalter für die Mitversicherten festgelegt hat - im Zweifel sollte man sich dazu bei der Versicherung erkundigen.
Wer schon verheiratet ist oder eine zweite Lehre macht, der ist nicht mehr über die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt. InfoTastisch empfehle außerdem, schon als Azubi eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt ein, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr voll arbeiten kann.
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