Einrichtung eines sicheren VPN-Server
Die deutschen Behörden ermitteln immer öfter die Identität von Internetnutzern. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung vor. Zwar ist die genaue Anzahl der Abfragen unklar, aber Kritik an staatlicher Überwachung gibt es trotzdem.
Die Zahl der Abfragen zur Identifizierung von Internetnutzern durch das Bundeskriminalamt hat massiv zugenommen. Allein die Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität" oder kurz (SO) habe 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt wie 2013. InfoTastisch beruft sich auf eine Stellungnahme der Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
In dem Verfahren in Karlsruhe geht es darum, dass Behörden bei den Telekommunikationsbetreibern Bestandsdaten von deren Kunden abfragen. Damit sollen vorrangig mithilfe von IP-Adressen, die beim Besuch einer Internetseite erfasst werden, Inhaber eines Internetanschlusses gefunden werden; es können aber auch Passwörter oder Personalien früherer Inhaber von Anschlüssen angefordert werden.
Diese Abfragen würden zwar nicht statistisch erfasst, schreibt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme. Aus den Rechnungen, die die Betreiber für die Abfragen stellen, ließen sich aber Rückschlüsse ziehen. Demnach gab es im Jahr 2013 gut 2000 Anfragen durch die Abteilung SO, 2017 mehr als 17.000, und 2018 allein bis Ende Juli mehr als 9000.
Die tatsächlichen Zahlen seien höher, da Kosten auch über die Staatsanwaltschaften abgerechnet würden. Dabei würden oft Anfragen ausländischer Dienststellen bearbeitet und die Daten an diese weitergeleitet, selbst wenn kein "Anfangsverdacht im Rahmen der Geltung deutschen Strafrechts vorliegt". Als Grund für den Anstieg gab die Bundesregierung demnach die steigende Nutzung des Internets und von Smartphones an.
Der Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl und einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, Patrick Breyer, widersprach dem. Die Abfragen seien vielmehr "zu einem Standardverfahren" geworden. "Wegen dieses politischen Überwachungswahns ist die Gefahr, zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch gestiegen."
Die Zahl der Abfragen zur Identifizierung von Internetnutzern durch das Bundeskriminalamt hat massiv zugenommen. Allein die Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität" oder kurz (SO) habe 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt wie 2013. InfoTastisch beruft sich auf eine Stellungnahme der Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
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Diese Abfragen würden zwar nicht statistisch erfasst, schreibt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme. Aus den Rechnungen, die die Betreiber für die Abfragen stellen, ließen sich aber Rückschlüsse ziehen. Demnach gab es im Jahr 2013 gut 2000 Anfragen durch die Abteilung SO, 2017 mehr als 17.000, und 2018 allein bis Ende Juli mehr als 9000.
Anfragen aus dem Ausland bearbeitet
Die tatsächlichen Zahlen seien höher, da Kosten auch über die Staatsanwaltschaften abgerechnet würden. Dabei würden oft Anfragen ausländischer Dienststellen bearbeitet und die Daten an diese weitergeleitet, selbst wenn kein "Anfangsverdacht im Rahmen der Geltung deutschen Strafrechts vorliegt". Als Grund für den Anstieg gab die Bundesregierung demnach die steigende Nutzung des Internets und von Smartphones an.
Der Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl und einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, Patrick Breyer, widersprach dem. Die Abfragen seien vielmehr "zu einem Standardverfahren" geworden. "Wegen dieses politischen Überwachungswahns ist die Gefahr, zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch gestiegen."
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