Darf man nackt hinters Steuer?

 
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Es ist warm in Deutschland. Aber für Nudisten ist das egal. Schließlich lassen sie kaum eine Gelegenheit aus, sich ihrer Klamotten zu entledigen. Darf man derart entblößt auch durch die Gegend gondeln?

Gründe, sich die Klamotten vom Leib zu reißen, gibt es ja so einige: Duschen, Sex oder Kleiderwechsel zum Beispiel. Oder einfach nur deshalb, weil es heiß ist. Oder man ist Anhänger der Freikörperkultur und schlicht der Meinung, dass es sich nackt leichter lebt.

In den eigenen vier Wänden kann man dieses Lebensgefühl ungehindert ausleben. Der Nackte muss hier keine Sorge vor Strafe haben. Selbst meist dann nicht, wenn die Wohnung oder auch der eigene Garten von Passanten gut einsehbar ist. Bewohner können zu Hause weitgehend tun und lassen, was sie wollen.

Doch in der Öffentlichkeit gelten bekannterweise andere Regeln. Zum Glück gibt es da noch das eigene Auto - oft als Rückzugsort vor dem Getöse des Alltags und als Hort der Privatheit empfunden. Hier sollte Nacktheit doch auch erlaubt sein, zumal bei geschlossenen Türen die intimsten Körperstellen ohnehin verdeckt sind - oder?

Nackte Füße problematisch

Die gute Nachricht für alle, die gerne im Adamskostüm durch die Gegend gondeln, ist: Es ist zumindest nicht verboten. Wie überhaupt auch Nacktheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht untersagt ist, beispielsweise auch beim Spaziergang durch die Fußgängerzone nicht. Allerdings nur, solange sich niemand daran stört. Ist dies der Fall, kann das Vorzeigen nackter Tatsachen zur Ordnungswidrigkeit werden, die dann meist mit einem Platzverweis durch die Polizei geahndet wird. Allerdings kann der Nackedei auch mit einem Bußgeld zwischen 5 und höchstens 1000 Euro belangt werden. Immer vorausgesetzt, es liegt eine Anzeige durch einen sich belästigt fühlenden Mitmenschen vor oder aber die Ordnungshüter befinden von sich aus, dass der Nackte die öffentliche Ordnung beeinträchtigt.

Die Wahrscheinlichkeit für Letzteres liegt vor allem dann vor, wenn die Entblößtheit mit Handlungen verbunden sind, die in eindeutig sexueller Absicht ausgeführt werden. Wer also seiner etwaigen Lust freien Lauf und es zum Sex in der Öffentlichkeit kommen lässt, kann sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Anzeige einhandeln. Laut Strafgesetzbuch droht dann sogar ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder aber eine Geldstrafe.

Der arglos unerregt Unbekleidete kann hingegen auf das Wohlwollen seiner Mitmenschen hoffen. Auch hinterm Steuer. Wobei hier der Sicherheitsaspekt beim Fahren nicht außer Acht gelassen werden sollte. Wer mit nackten Füßen fährt, muss auch bei einem ansonsten unverschuldeten Unfall mit einer Mithaftung rechnen. Denn ein Autofahrer muss immer in der Lage sein, seinen Wagen sicher zu beherrschen, was barfuß eben nicht immer der Fall ist.

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